Mitglied werden

Aktuell sind rund 590 niedergelassene Fachärtzinnen und Fachärzte der Inneren Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie bzw. mit vergleichbarer hauptamtlicher onkologischer Tätigkeit im Berufsverband Mitglied.

Vorteile einer Mitgliedschaft

Wir bieten unseren Mitgliedern folgende Leistungen:

  • Wir engagieren uns für eine angemessene Vergütung der qualifizierten, ambulanten Versorgung von Krebspatienten in Onkologischen Schwerpunktpraxen.
  • Wir unterstützen unsere Mitglieder in organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragen und bieten praktische Serviceleistungen wie Qualitätsmanagement, Gutachten etc.
  • Wir informieren unsere Mitglieder durch regelmäßige Rundmails sowie durch unseren zweimal jährlich erscheinenden BNHO-Rundbrief über alle aktuellen gesundheitspolitischen Änderungen und berufspolitischen Entscheidungen zu Gebührenordnungen, neuen Rechtsverordnungen, Weiterbildung etc.
  • Unsere Mitglieder haben auf unserer Homepage vollen Zugriff auf alle internen Meldungen und Fachartikel wie Stellungnahmen, Rundschreiben, Gesetzesinterpretationen, Urteile und Sachthemen.
  • Bei unserer einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung können sich unsere Mitglieder über berufspolitische Themen informieren und mitdiskutieren.
  • Wir bieten unseren Mitgliedern regelmäßig Workshops an (z.B. für neu niedergelassene Ärztinnen & Ärzte).
  • Unsere Mitglieder erhalten regelmäßig die Monatszeitschrift InFo Hämatologie+Onkologie.

Haben wir Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft (für Ärtzinnen & Ärzte) im BNHO e.V. geweckt? 

Voraussetzungen


Informationen hierzu finden Sie in unserer Satzung.

Der Beitrag für die Mitgliedschaft im BNHO e.V. beträgt für aktive Mitglieder halbjährlich € 480,00, für passive Mitglieder die Hälfte. Emeritierte Mitglieder zahlen 10 % des jeweils gültigen Mitgliedsbeitrages (halbjährlich derzeit € 48,00).

Der Ablauf zur Aufnahme im BNHO e.V.

Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.

Der Antrag ist an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Das Ergebnis der Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden.

Gegen die Ablehnung kann der Bewerber/die Bewerberin innerhalb eines Monats ab Zugang der ablehnenden Entscheidung Widerspruch zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einlegen, die dann über die Aufnahme endgültig entscheidet.

Haben wir Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft (für Ärztinnen & Ärzte) im BNHO e.V. geweckt?

Unterstützung und Beratung erhält der BNHO e.V. durch das 2004 eigens gegründete Wissenschaftliche Institut der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen, WINHO GmbH.

Zentrale Themen des WINHO sind die Qualitätssicherung, Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie.

WINHO-Homepage